Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
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§ 1 Allgemeines 

(1) Für den gesamten Geschäftsverkehr einschließlich aller zukünftigen Geschäfte sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend, soweit individuell nicht etwas anderes vereinbart ist. 

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit schon jetzt widersprochen. Diese werden nicht zum Vertragsinhalt, wenn sie von den nachfolgenden Bedingungen abweichen oder ergänzende Vorschriften dazu enthalten. 

§ 2 Bestellungen 

(1) Die Angebote der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG sind freibleibend. 

(2) Mündliche Abreden sollen schriftlich niedergelegt werden. 

(3) Online-Aufträge werden durch die Zusendung einer Bestätigung abgewickelt. 

§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang 

(1) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG versucht allerdings die Wünsche der Kunden zu berücksichtigen. 

(2) Der Umfang der Lieferungspflicht der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG ergibt sich ausschließlich aus schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist. 

(3) Die Lieferungen erfolgen an den vereinbarten Liefertagen gemäß Toureneinteilung der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, ist die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. 

(4) Wird die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände gleich, welche ihr die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, wesentliche Zerstörung der Abfüll- und sonstiger technischer Anlagen, gravierende Transportstörungen z.B. durch Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Energiemangel, allgemeiner Leergutmangel, Fahrverbote. Dauern diese Umstände mehr als einen Monat an, haben sowohl die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG als auch der Abnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 

(5) Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist von der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG zu vertreten, kommt diese erst in Verzug, wenn der Abnehmer ihr schriftlich eine angemessene Nachfrist, die wenigstens eine Woche betragen muss, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG oder durch einen ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(6) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Abnehmer über. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, oder aufgrund eines Verhaltens des Kunden, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG über die Übergabebereitschaft an den Kunden auf diesen über. 

(7) Bei Bestellungen per Online-Shopping im Internet gelten die auf der Homepage genannten Liefertage. 

§ 4 Preise, Verzug 

(1) Unsere Preise sind unverbindlich und stets freibleibend und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. 

(2) Die Preise verstehen sich - abgesehen von Einwegverpackungen – ausschließlich Verpackungen. 

(3) Wenn und soweit Einwegverpackungen geliefert werden, wird das von der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG an die Duales System Deutschland GmbH abzuführende Zeichennutzungsentgelt für das Zeichen „Der grüne Punkt“ als Bestandteil des Verkaufspreises auf den Kunden übertragen.

(4) Alle Lieferungen sind in bar bei Erhalt der Lieferung oder auf Rechnung nach Erhalt der Lieferung zu zahlen. Die Akzeptanz der Zahlung auf Rechnung behält sich der Anbieter vor. Anderslautende Zahlungsvereinbarungen sind nur bei schriftlicher Zusage gültig.

(4) Rechnungen der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG sind nach Erhalt sofort fällig und ohne jeden Abzug sowie provisionsfrei zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. 

(5) Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen werden vom Tag der Ausstellung bzw. Einreichung an zu dem dann üblichen Satz berechnet und gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 

(6) Bei Zahlung durch Scheck oder Banklastschrift gilt die Zahlung erst mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als bewirkt. 

(7) Bei Zahlungsverzug oder Nichteinlösung von Banklastschriften an die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG kann diese Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen gesetzlich festgelegten Zinssatz verlangen. Außerdem kann die Weiterbelieferung von der vollständigen Bezahlung der Rückstände abhängig gemacht werden. 

(8) Zahlungen gelten lediglich dann als rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG oder auf dessen Bankkonto oder an einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Risiko der Zahlung an nicht empfangsberechtigte Personen trägt der Kunde/Besteller. 

(9) Gegen Ansprüche der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG kann der Kunde/Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben und dies auch nur, wenn er seine Absicht der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG einen Monat vorher angezeigt hat. Bei ungleichartigen Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht zudem beschränkt auf Forderungen des Abnehmers aus dem selben Vertragsverhältnis. 

(10) Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers ein oder wird der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG eine vorher eingetretene wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsabschluss bekannt, wodurch die Gegenleistung gefährdet ist, so ist die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG berechtigt, Sicherheitsleistung zu fordern. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt 

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises sowie bis zum Ausgleich aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG.  

(2) Die Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zulässig. Alle dem Kunden aus einer Weiterveräußerung dieser Waren zustehenden Forderungen werden im Voraus an die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG abgetreten. Die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung hiermit an. 

(3) Der Kunde ist auf Verlangen der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben und der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben sowie die dementsprechenden Unterlagen auszuhändigen. 

(4) Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung durch den Kunden an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. 

(5) Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % so kann der Kunde insoweit Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG verlangen, allerdings nur in Höhe des die 20 %-Grenze übersteigenden Anteils. 

§ 6 Rückgaberecht (Widerrufsrecht) und Umtausch 

Wir garantieren für unbenutzte (d.h. ungeöffnete), unbeschädigte Ware ein Rückgabe- und Umtauschrecht von 7 Tagen. Der Wunsch der Rückgabe (oder des Umtausches) muss telefonisch oder per E-Mail angezeigt werden. Rückgabe oder Umtausch werden terminlich vereinbart und durch unseren Lieferdienst abgewickelt. Eine Rücksendung der Ware per Versanddienst ist nicht zulässig und hebt das Rückgabe-/Umtauschrecht auf. Spezielle Waren, wie z.B. Waren mit kurzen Mindesthaltbarkeitsdaten (weniger als 30 Tage), sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. Das Rückgaberecht ist für preisreduzierte sowie auf Kundenwunsch besorgte Ware nicht gültig.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

(1) Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen sowohl hinsichtlich der gelieferten Waren als auch der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde, d.h. Vollgut und Leergut, sind unverzüglich nach Empfang der Waren schriftlich geltend zu machen. Nicht erkennbare Mängel sind der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. 

(2) Bei gerechtfertigten und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG berechtigt, nach seiner Wahl Ersatzlieferungen zu leisten oder eine Gutschrift über die fehlerhafte Ware zu erteilen. Lediglich bei Trübbier wird bei gerechtfertigter und ordnungsgemäß gerügter Beanstandung der Mängel in Höhe der Rückgabe ersetzt. Getränke, die später als 60 Tage vor Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatum oder danach zurückgegeben werden, sind nur im Pfandwert zu ersetzen. 

(3) Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde zu Wandlung berechtigt. 

(4) Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche, können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und die Pflichtverletzung auf die Betriebsorganisation der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG beruht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine vom Verschulden unabhängige Haftung. 

(5) Tritt bei dem Kunden oder bei Dritten ein Schaden durch einen Produktfehler ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG davon unverzüglich zu unterrichten und das fehlerhafte Produkt zwecks Beweissicherung möglichst sicherzustellen. Maßnahmen der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens hat der Kunde zu unterstützen. 

(6) Für Mängel und Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung und Lagerung durch den Kunden zurückgehen, übernimmt die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG keine Haftung. Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder eigenen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

§ 8 Leergut, Pfand 

(1) Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde; im Folgenden Leergut) werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Jede dem Verwendungszweck widersprechende Verfügung über das Leergut, insbesondere seine Verpfändung sowie jede missbräuchliche Benutzung, ist unzulässig. Für nicht zurückgegebene Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. hat der Kunde Schadensersatz in Höhe: z. B. des Wiederbeschaffungswertes oder des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu in Höhe von 50% zu leisten. Das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Für das Leergut wird Pfandgeld nach unseren jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist sogleich mit der Rechnung zu bezahlen. 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle erdenkliche Sorgfalt auf die Erhaltung des Leerguts zu verwenden und sich durch die Erhebung von Pfand gegen Leergutverlust zu schützen. 

(3) Der Kunde hat das Leergut so schnell wie möglich zurückzugeben oder bei Selbstabholung zurückzubringen. Leergut, welches mit dem Gelieferten nicht in Art, Form, Farbe, Größe und Mündung übereinstimmt oder das beschädigt oder stark verschmutzt ist, gilt als nicht zurückgegeben. Die Rücknahme von Einweggebinden ist ausgeschlossen, es sei denn aufgrund von Rechtsvorschriften besteht für die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG eine Pflicht zur Rücknahme bestimmter Einwegverpackungen. 

(4) Zur Sicherung des Anspruchs auf Rückgabe des Leerguts wird ein Pfandgeld gemäß den jeweils gültigen Pfandsätzen erhoben. Dieses ist zusammen mit dem Kaufpreis fällig. 

(5) Die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergutsaldo aufweist. Darüber hinaus ist die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG berechtigt, unangemessen hohe Mehrrückgaben an Leergut zurückzuweisen. 

(6) Bei einer Leergutumstellung wird noch im Umlauf befindliches Altleergut nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten zurückgenommen. 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist Ahaus. 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG sowie dem Abnehmer, auch aus Schecks oder Wechseln, ist der Erfüllungsort, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ist der Kunde kein Kaufmann, gilt insoweit die gesetzliche Regelung. Die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG ist allerdings auch berechtigt, am Sitz des Abnehmers zu klagen. 

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf. 

(4) Gem. § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Die persönlichen Daten werden hierbei selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Kunde willigt insoweit in die geschäftsnotwendige Bearbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 BDSG.

Datenschutzinformation
Fresh+Cool Ahaus

Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dies bedeutet insbesondere, dass wir personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn uns eine gesetzliche Vorschrift dies erlaubt. In diesen Datenschutzinformationen erklären wir Ihnen, welche Informationen im Zusammenhang mit der zwischen Ihnen und uns bestehenden Geschäftsbeziehung von uns verarbeitet werden. 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? 

Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG, Siemensstraße 21, 48683 Ahaus Hausanschrift: Fresh & Cool, Fuistingstraße 54-56, 48683 Ahaus. 

Sie erreichen Ihren Ansprechpartner unter: 

Ansprechpartner in Ihrem Getränkemarkt Fresh & Cool, Fuistingstraße 54-56, 48683 Ahaus: Heinz Sudhues, Tel.: 02561 963060
Ansprechpartner Grünewald Getränke-Markt und Service GmbH & Co. KG, Siemensstr. 21, 48683 Ahaus Nicole Brüggemann, Tel. 02561 93650, E-Mail: brueggemann@getraenke-gruenewald.de

Allgemeine Verarbeitung von Kundendaten 

Wir verarbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden deren Adress-, Identifikations- und Vertragsinhaltsdaten sowie Absatzzahlen. Soweit die Kunden natürliche Personen sind, handelt es sich dabei um personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten wie Namen und Anschrift sowie ggf. E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer, Steuernummer, USt.-ID, GLN, Bankdaten (IBAN, BIC), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Ausweisdaten. 

Die Verarbeitung erfolgt zu Zwecken der eindeutigen Identifizierung des Kunden sowie der Anbahnung, Durchführung, Verwaltung und Abwicklung von Verträgen, Bewertung von Bonität und Sicherheiten, Erstellung von Abrechnungen/Gutschriften, Verwaltung und Durchsetzung von Forderungen, Bearbeitung und Dokumentation von Reklamationen, Bearbeitung und Dokumentation von Schadensfällen, Dokumentation und Nachweis von Vereinbarungen und Konditionen, Kommunikation und Zusendung von Produktinformationen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Datensicherheit sowie im Interesse einer umfassenden Kundenbetreuung. 

Lieferungen/ Dienstleistungen für den Kunden 

Im Rahmen der Kundenbetreuung und der Erbringungen von Leistungen teilen wir, soweit erforderlich, die erforderlichen Daten des Kunden (Namen, Anschrift, Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse etc.) Dritten mit, die wir zur Erbringung der Leistungen einsetzen (z.B. Lagerhalter, Lieferpartner/Spediteure, Schanktechniker, Zentralregulierer/Abrechnungsgesellschaften und sonstige Dienstleister etc.). Dies erfolgt zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. zu deren schnelleren und leichteren Durchführung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. 

Dauer der Datenverarbeitung 

Die Daten speichern wir für die Dauer einer etwaigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger daraus resultierender Ansprüche und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. 

Rechte des Betroffenen 

Der Betroffene hat gegenüber uns ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).