Verlosung von 20 Sixpacks Veltins Lager zwischen dem 31.10. und dem 06.11.2024
Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist die Getränkefachgroßhandel Grünewald GmbH & Co. KG, Siemensstraße 21, 48683 Ahaus. Der Benutzer akzeptiert die Teilnahmebedingungen mit der Teilnahme am Gewinnspiel.
Teilnahmeberechtigung
An der Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Das Alter muss zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 16 Jahre betragen. Mitarbeitende der Getränkefachgroßhandel Grünewald GmbH & Co. KG sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Aktion ist unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die Teilnahme kann auf Facebook oder Instagram erfolgen.
Ablauf
Der Teilnehmende kommentiert einen Beitrag und ist gleichzeitig Follower von Getränke Grünewald und Veltins Lager. In dem Kommentar muss die Person erwähnt werden, mit der man das neue Veltins Lager probieren möchte. Das Gewinnspiel beginnt am 31.10.2024 und Teilnahmeschluss ist der 06.11.2024 um 23:59 Uhr. Am Folgetag werden die Gewinner per Zufallsgenerator ausgewählt und durch eine persönliche Nachricht von uns kontaktiert. Der Gewinn ist dann beim Getränkefachgroßhandel Grünewald GmbH & Co. KG an der Siemensstraße 21 in Ahaus abzuholen.
Gewinn
Der Preis bei dem Gewinnspiel sind insgesamt 20 Sixpacks Veltins Helles Lager. (Pro Teilnehmer kann ein Sixpack gewonnen werden)
Der Teilnehmende erklärt sich dazu bereit, dass Video- und Bildmaterial von der Aktion erstellt wird, was genutzt wird, um über die Aktion Bericht zu erstatten, insbesondere über Social-Media-Kanäle wie z.B. Facebook und Instagram. Der Gewinn ist nicht übertragbar, es ist keine Barauszahlung des Gewinns, eine Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch der Gewinne möglich. Eine notwendige Änderung des Gewinns wird vom Gewinner akzeptiert.
Änderung von Teilnahmebedingungen
Wir behalten uns als Veranstalter das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen für die Zukunft zu ändern, auch unangekündigt. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund von technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Teilnehmende kann in dem Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen. Sollten Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Wettbewerbs gefährden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Wettbewerb zeitweise oder ganz auszusetzen.
Schadensersatz
Schadensersatzverpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit der Tombola sind, soweit sie gesetzlich zulässig sind, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Haftung für vertragswesentliche Leistung beschränkt. Dies gilt sowohl für Schadensersatzverpflichtungen des Veranstalter, seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht. Das ausschließlich anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.